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Regelungen zur Videoüberwachung

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Herausgegeben von in Datenschutzverordnung ·
Tags: DSGVO
Aufnahmen etwa aus rein touristischen (Webcam, Video-Drohne) oder künstlerischen Beweggründen, aber auch Filmen für ausschließlich familiäre oder persönliche Tätigkeiten (zB bei einem Kindergeburtstag) fallen nicht unter diesen Begriff; wohl hingegen gezieltes Fotografieren.
Hinweis:
Nach der Judikatur der Datenschutzkommission aus dem Jahr 2013
besteht bei nicht ausgewerteten Videoaufzeichnungen kein Auskunftsanspruch im Bezug auf die Bilddaten selbst. Diese Rechtsprechung wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 29.10.2014, Zl 2013/01/0127, bestätigt. Es reicht in diesen Fällen die Mitteilung, dass die Bildaufzeichnungen der Videoüberwachung für den gegenständlichen Ort und Zeitraum nicht ausgewertet wurden (Negativauskunft).
Verboten ist die Videoüberwachung an Orten, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen zählen (zB Umkleide– oder WC-Kabinen). Weiters ist die gezielte Videoüberwachung zur Kontrolle von Mitarbeitern an Arbeitsstätten verboten. Damit ist jedoch nicht die Überwachung von Objekten an Arbeitsstätten (zB von Kassenräumen, gefährliche Maschinen) erfasst, weil derartige Überwachungen nicht auf die Leistungskontrolle von Arbeitnehmern gerichtet sind.

Verboten ist weiters ein automationsunterstützer Abgleich von Daten, die durch Videoüberwachung gewonnen wurden, mit anderen Bilddaten sowie die Personensuche innerhalb des Videomaterials nach sensiblen Daten als Auswahlkriterium (zB Hautfarbe).




2 Kommentare
Durchschnittliche Bewertung: 124.5/5
007
2018-03-27 14:18:25
Ist die Video-Drohne wirklich so klein und mager,
oder das Buch so fett ?
2018-03-28 10:56:22
Hallo 007,
aber auch solche fast unsichtbare Micro-Video-Drohnen haben ihren Reiz und Berechtigung.
Schnell ist so ein Familien Wackelvideo erstellt, das ja nicht perfekt sein muss.
Wichtig auch diese kleinen Geräte dürfen nicht von Kindern bedient werden.
Ganz anders wenn Studiofähiges Videomaterial in Ultra-HD produziert werden muss.
Dann bracht man professionelles Video- Equipment und da hat das Video-Stativ schon lange ausgedient. Nur die ewigen Besserwisser träumen von einem „Luft“-Stativ. Selbst bei Wind werden noch sehr gute Ergebnisse erzielt. Piloten und Geräte brauchen jedoch eine Bewilligung die jährlich Geld kostet.
Die Audio- und Licht-Technik ist weiterhin auf ein Stativ angewiesen.

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